Das Wir bewegt uns!

Nun 2G+ Update

29. Dezember 2021 / Corona
Nun 2G+ Update

Hallo Zusammen,

am 13.01.2022, tritt die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft und enthält einige Neuerungen. 

Gestern Abend hat der Vorstand wieder lange beratschlagt und wir haben es uns nicht leicht gemacht. Wir haben entschieden, dass wir uns an die gesetzlichen Vorgaben halten, was 2G+ bei geboosterten Personen bedeutet. Diese sind von der Testnotwendigkeit ausgenommen.

Da wir das regelmäßige Testen aber dennoch als wichtig und sinnvoll halten, appellieren wir eindringlich an euch und eure Teilnehmer, sich vor Teilnahme von Sportangeboten freiwillig testen zu lassen oder einen Selbsttest durchzuführen! Weiterhin möchten wir als Vorstand und als Verein dazu beitragen, die Pandemie einzudämmen und Coronainfektionen innerhalb des Vereins zu vermeiden.

Alle Infos zu der neuen Coronaschutzverordnung findet ihr zusammengefasst auf der Seite vom LSB oder in der Tabelle im Anhang. Hier eine kurze Übersicht:

Nachweis der Immunisierung und Testung für Kinder und Jugendliche

Bis zum Schuleintritt: Kinder gelten als immunisiert und getestet, Altersnachweis erforderlich (Glaubhaftmachung durch Eltern reicht aus).

Bis zum 16. Geburtstag: Kinder und Jugendliche gelten als immunisiert und getestet. Altersnachweis erforderlich (Kinderausweis, Schülerausweis o. ä.).

Ab 16. Geburtstag: Jugendliche gelten (ab dem 17.01.2022) nicht mehr als immunisiert. Soweit sie Schüler sind, gelten sie als getestet, Schülerausweis erforderlich.

Hinweis: 16. und 17. Jährige gelten noch bis einschließlich zum 16.01. aufgrund der Schultestungen als immunisiert. Erst ab Montag (17.01.) gelten für sie die in der Tabelle erläuterten Regelungen.

Sport drinnen: 2G+

Für Sport in Innenräumen gilt ausnahmslos 2G+. Aber: der Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Boosterung“) ersetzt den zusätzlichen Test.

Neben der Boosterimpfung wird ein Test ebenfalls ersetzt, wenn bei einer Person eine Coronaerkrankung innerhalb der letzten drei Monate durch einen PCR Test nachgewiesen wurde, obwohl die Person zuvor vollständig geimpft war.

Zweifach geimpfte Personen benötigen weiterhin einen Test aus einem Testzentrum.

Nicht oder nicht vollständig geimpfte Personen dürfen weiterhin nicht an Sportangeboten teilnehmen.

Für euch TrainerInnen bedeutet dies, dass ihr weiterhin kontrollieren müsst, wie der Impfstatus eurer Teilnehmer ist und dies entsprechend in die Teilnehmerlisten eintragen müsst. (Beispiel: doppelt geimpft + getestet; geboostert)

Weiterhin besteht das bekannte Hygienekonzept. Das bedeutet beispielsweise das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bei betreten/verlassen der Halle oder wenn nicht genügend Abstand gehalten werden kann, regelmäßige Desinfektion von Flächen, benutzten Gegenständen und Händen, entsprechendes Lüften während und zwischen den Sporteinheiten sowie Abstand.