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2G im Sport

23. November 2021 / Corona
2G im Sport

Liebe Mitglieder, liebe Übungsleiter, 

ab morgen (Mittwoch, den 24.11.2021) gilt in NRW die neue Coronaschutzverordnung. Für uns als Verein bedeutet das die Einführung der 2G Regelung. Es dürfen ab morgen nur noch geimpfte und genesene (bis zu 6 Monaten nach der Erkrankung § 2 Nr. 5 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung) Personen am Sportangebot teilnehmen, bzw. Gruppen leiten.

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G und 2G-plus ausgenommen.

SchülerInnen bis 18 Jahren gelten als immunisiert. (Ergänzung vom 5.12.2021)

Das Hygienekonzept des TuS bleibt weiterhin bestehen.

Euer Vorstand

Hier der Ausschnitt aus der aktuellen Cornonaschutzverordnung:

(2) Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse über die in § 1 Absatz 3 genannten Faktoren vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmenden

ausgeübt werden:

(…)

3. die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateursport als auch im Profisport, wobei für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Profiligen, an Ligen und Wettkämpfen eines Verbands, der Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund ist, sowie Teilnehmende an berufsvorbereitenden Sportausbildungen (zum Beispiel Lehrveranstaltungen des Hochschulsports) übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein Testnachweis nach § 2 Absatz 8 Satz 2 auf der Grundlage einer PCR-Testung ausreichend ist (…)